Archivbeiträge


A2-Blitzer macht doch Fehler

Messwert von Nachbarwagen beeinflusst / Verfahren eingestellt

Von Jens Reichenbach

A2-Blitzer macht doch Fehler Vermeintlicher Beweis | Foto: Privat

Bielefeld. "0,0 Prozent Fehlerquote" war jüngst das eindeutige Ergebnis der Auswertung von 842 Fotos, die der neue Blitzer auf der Autobahn 2 am Bielefelder Berg geschossen hatte. Die mit unzähligen Widerspruchsverfahren überschwemmten Amtsrichter in Bielefeld hatten sich mit diesem Gutachten ein Ende der Klageflut erhofft. Doch jetzt musste das Ordnungsamt wegen eines technischen Fehlers einen Bußgeldbescheid zurückziehen.

Der 46-jährige Frank N. aus Bielefeld war erstaunt, als ihn am 19. März ein Anhörungsbogen des Ordnungsamts erreichte: Tempo 121 soll er mit seinem VW Kombi am Bielefelder Berg gefahren sein. Doch N. erinnerte sich, seinen Wagen an jenem 30. Januar per Tempomat auf genau 100 km/h eingestellt zu haben. "Dieses Messergebnis kann nicht stimmen", sagte er und übergab den Fall Anwalt Sebastian Müller, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Tatsächlich entdeckte der Jurist auf dem Beweisfoto des Blitzers zwei Ungereimtheiten: Erstens war neben dem VW von Frank N. noch ein zweites Auto zu erkennen. Und zweitens hatten die Reifen des VW noch nicht den weiß markierten, letzten Drucksensor der Geschwindigkeitsanlage berührt, als das Foto ausgelöst wurde. "Doch genau das muss geschehen, bevor überhaupt ein Foto entsteht", erläutert wenig später der Sachverständige für Verkehrsmesstechnik, Gundolf Himbert.

Das heißt, dass offensichtlich ein Wagen auf der Nebenspur den dritten und entscheidenden Sensor vor Frank N.s Fahrzeug ausgelöst haben muss. "Normalerweise ist bei dieser Anlage die gleichzeitige Messung von zwei nebeneinander liegenden Fahrspuren ausgeschlossen", sagt Müller. Doch Sachverständiger Himbert hielt es für möglich, dass auch ein Fahrzeug im Randbereich des Sensors zur Messwertbildung beiträgt.

Das Ordnungsamt Bielefeld stellte den Bußgeldbescheid daraufhin ein. "Der Fall zeigt, dass sich Einsprüche auch dann lohnen, wenn Messanlagen wie der auf der A2 scheinbar einwandfrei funktionieren", sagt Müller. Tatsächlich sortiert das Ordnungsamt regelmäßig Fotos aus, wenn Kennzeichen durch Spurwechsel nicht zu lesen sind. Technische Fehler hat man bisher aber kategorisch ausgeschlossen.

Quelle: Neue Westfälische, 17.04.2010


A 2: Zahlreiche Beschwerden von geblitzten Autofahrern

Technischer Defekt des Blitzers am Bielefelder Berg sei ausgeschlossen

Bielefeld (jr). Die Einstellung des Bußgeldbescheids von Frank N. aus Bielefeld, der auf der Autobahn 2 am Bielefelder Berg geblitzt worden, aber nachweislich nicht zu schnell gefahren war (die Neue Westfälische berichtete am Samstag), hat hohe Wellen geschlagen. "Wir haben hier heute kein anderes Thema mehr", bestätigte der Bielefelder Ordnungsamtsleiter Roland Staude gestern. Unzählige Beschwerden von geblitzten Autofahrern hätten die Behörde seitdem erreicht.

Dabei sei lediglich ein "menschlicher Fehler" passiert, betont Staude. "Der Sachbearbeiter hatte zwei Autos auf dem Foto. Weil der zweite Wagen auf die Nebenspur geraten ist und damit den Blitzer ausgelöst hat, hätte er den Tempoverstoß keinem der beiden Fahrzeuge zuordnen dürfen", erklärte Staude. Ein technischer Fehler am Blitzer sei weiterhin ausgeschlossen. "Eine Fehleinschätzung, die bei der riesigen Anzahl der Fälle mal vorkommen kann", so Staude.

Quelle: Neue Westfälische, 20.04.2010


Simone Thomalla darf weiter Auto fahren

Simone Thomalla darf ihren Führerschein behalten

Bielefeld (uko). Für Simone Thomalla hat sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der Stadt Bielefeld gelohnt: Sie bekommt wegen eines Tempoverstoßes auf der A 2 kein Fahrverbot aufgebrummt.

Zum Termin vor dem Amtsgericht Bielefeld erschien die 44-jährige Schauspielerin am Dienstag jedoch nicht. Schon vor Wochen, so erklärte gestern der stellvertretende Amtsgerichts-Direktor Axel Meyer, hatte die Leipziger »Tatort«-Kommissarin den Tempoverstoß am Bielefelder Berg eingeräumt. Simone Thomalla war demnach am 20. Januar 2009 mit einer Geschwindigkeit von 141 Stundenkilometern auf der A 2 in Richtung Hannover gefahren. Erlaubt sind dort Tempo 100. Die Stadt Bielefeld erließ einen Bußgeldbescheid über 100 Euro, zusätzlich sollte Thomalla ein Fahrverbot von einem Monat »absitzen«, weil die gefahrene Geschwindigkeit um einen Stundenkilometer über 140 war. Thomalla wies zunächst daraufhin, dass auch ihre Tochter (22) den Wagen benutzt haben könnte. In diesem Fall hätte die Schauspielerin jedoch zu einem Prozess vor dem Amtsgericht Bielefeld erscheinen müssen. Vor wenigen Wochen ließ die nun in Berlin wohnende Schauspielerin jedoch durch ihren Rechtsanwalt Christof Czuprin verlauten, sie habe doch am Steuer ihres Wagens gesessen.

In der gestrigen Hauptverhandlung ging es daher nur noch um die Auswirkungen des Bußgeldbescheides. Czuprin machte für seine Mandantin geltend, sie sei wegen diverser Dreharbeiten sehr häufig unterwegs. So finden die Aufnahmen für die »Tatort«-Reihe in Leipzig statt. Er regte eine entsprechende Erhöhung des Bußgeldes an, sofern auf ein Fahrverbot verzichtet werde.

Amtsrichterin Sigrid Brecht erinnerte an einige Voreintragungen im Verkehrszentralregister. So habe Simone Thomalla vor vier Jahren einen Tempoverstoß begangen (26 Stundenkilometer zu viel), 2008 habe sie im Auto ein Funktelefon benutzt. Brecht hob das Bußgeld auf 400 Euro an, verzichtete mit dem Urteil aber auf ein Fahrverbot. Die Richterin begründete den Schritt auch mit der langen Verfahrensdauer.

Isabell Werth hatte dagegen schon im Vorfeld eines Prozesses auf eine Verhandlung und damit auf eine mögliche Reduzierung ihrer Sanktion verzichtet. Die Dressur-Olympiasiegerin war am 22. Dezember 2008 mit Tempo 137 in die Radarfalle des A 2 gefahren. Sie erhielt (auch wegen diverser Voreintragungen) einen Bußgeldbescheid über 150 Euro und einen Monat Fahrverbot. Werth nahm ihren Einspruch jetzt zurück und begründete den Verzicht auf den Prozess mit einer »Vorverurteilung«. Dafür habe schon das Amtsgericht Bielefeld gesorgt, weil es ihren Prozess in die Öffentlichkeit lanciert habe.

Quelle: Westfalen-Blatt, 17.03.2010


Kein Fahrverbot für "Kommissarin" Thomalla

Richterin vervierfacht dafür Bußgeld gegen Schauspielerin, die am Bielefelder Berg geblitzt wurde

Von Peter Johnsen

Bielefeld. Die Verhandlung in Saal 4056 des Amtsgerichts dauerte nur eine knappe Viertelstunde, dann verkündete Richterin Sigrid Brecht das Urteil: Wegen fahrlässiger Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit muss Tatort-Kommissarin Simone Thomalla (44) 400 Euro Bußgeld bezahlen. Von dem im ursprünglichen Bußgeldbescheid gegen sie verhängten einmonatigen Fahrverbot wird abgesehen.

Entgegen genommen wurde der Richterspruch von Thomallas Verteidiger Christof Czuprin, denn die Schauspielerin war, wie berichtet, vom persönlichen Erscheinen befreit worden. Am 20. Januar gegen 7 Uhr hatte es die langjährige Lebensgefährtin des Schalker Ex-ManagersRudi Assauer auf ihrer "Hausstrecke" – sie pendelte damals zwischen Gelsenkirchen und ihrem jetzigen Wohnsitz Berlin – erwischt. Der erst einen Monat zuvor am Bielefelder Berg installierte Blitzer hatte eine Geschwindigkeit registriert, die nach Abzug der üblichen Toleranzen 41 Km/h über dem erlaubten Tempo 100 lag.

Der fällige Bußgeldbescheid lautete auf 100 Euro und einen Monat Fahrverbot. Thomalla legte Einspruch ein. Ziel: Erhaltung der Mobilität, die sie nach Aussage ihres Verteidigers benötigt, um zu den Drehorten zu gelangen. Seine Mandantin könne den Verstoß zwar nicht nachvollziehen, wolle aber nicht bestreiten, das Fahrzeug geführt zu haben, erklärte Czuprin, der auch die lange Dauer des Verfahrens monierte.

"Wir sind mit Verfahren dieser Art überschwemmt worden", begründete Brecht die Verzögerung, die sich letzten Endes aber zugunsten Thomallas auswirkte. Die in diesen Fällen übliche Verdoppelung des Bußgelds schien der Richterin allerdings als Kompensation für das Absehen vom Fahrverbot zu gering. Thomalla sei ja "gut im Geschäft", befand die Vorsitzende. 400 Euro müssten es schon sein. Der Verteidiger war damit einverstanden, er ließ das Urteil rechtskräftig werden.

Quelle: Neue Westfälische, 17.03.2010


Bielefeld: Der Schwager als Sündenbock

Blitzer mit Nebeneffekt: Viele Verfahren wegen falscher Verdächtigung

Von Peter Johnsen

Bielefeld. Dass der Blitzer am Bielefelder Berg eine Lawine von Bußgeldverfahren ausgelöst hat, die die Belastbarkeit der Richterinnen und Richter am Amtsgericht auf eine harte Probe stellt, ist hinlänglich bekannt. Die im Dezember 2008 installierte Radaranlage hat aber noch einen zusätzlichen juristischen Nebeneffekt: Die Zahl der Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung gemäß Paragraf 164 StGB - sonst ein eher seltenes Delikt - ist in letzter Zeit sprunghaft angestiegen.

Das liegt daran, dass viele ertappte Raser sich mit der Behauptung, nicht sie selbst, sondern eine andere Person aus dem Kreise der Verwandten und Bekannten habe zur fraglichen Zeit am Steuer gesessen, herauszureden versuchen. Amtsrichter Eckhard Krämer drückt es so aus: "Oft werden Dritte in hanbüchener Form belastet, um die Behörden an der Nase herumzuführen". In der Regel wird diese Person gegenüber dem Ordnungsamt auch konkret mit Namen und Anschrift benannt.

Stellt sich dann anhand des Fotos heraus, dass der angebliche Sündenbock nicht der Fahrer gewesen sein kann, ist der Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt - auch wenn der zu Unrecht Belastete in den Schwindel eingeweiht und damit einverstanden war. Falsche Verdächtigung begeht, wer einen anderen bei einer Behörde wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat bezichtigt. Das Vergehen ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht.

Mit einem solchen Fall hatte es Krämer jetzt zu tun. Im Mai 2009 war 31-jährige Hakan M. (Name geändert) aus Recklinghausen am Bielefelder Berg geblitzt worden und hatte einen Bußgeldbescheid über 80 Euro erhalten. Mit der Begründung, nicht er, sondern sein Schwager sei damals gefahren, hatte M. dagegen mit Schreiben vom 2. August Einspruch eingelegt. Der Verwandte hatte seine Fahrereigenschaft zunächst auch eingeräumt.

Dem Fotovergleich hielt diese Behauptung nicht stand. Hakan M. erhielt wegen falscher Verdächtigung einen Strafbefehl über 3.000 Euro (50 Tagessätze) Geldstrafe, gegen den er ebenfalls Einspruch einlegte. Was ihn in der Verhandlung vor einer Verurteilung rettete, war der Umstand, dass er den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wenige Tage vor Erlass des Strafbefehls zurückgenommen und damit die Dinge gerade noch rechtzeitig richtiggestellt hatte.

Er habe sich das Foto im Bußgeldbescheid nicht so genau angeschaut und sei daher davon ausgegangen, dass es der Schwager gewesen sein müsse, dem er damals häufig sein Auto geliehen habe, lautete seine etwas flaue Erklärung. Das Verfahren wurde eingestellt.

Quelle: Neue Westfälische, 29.03.2010


Gutachten für die Justiz: A2-Blitzer arbeitet fehlerfrei


Von Hendrik Uffmann

Bielefeld (WB). Der Blitzer an der Autobahn 2 am Bielefelder Berg arbeitet fehlerfrei. Das geht eindeutig aus einem Gutachten hervor, das Amtsrichter Ralf Stoffregen für die Verhandlung gestern über einen Tempoverstoß angefordert hatte.

Nun hoffen die Bielefelder Justiz und die Stadt, dass die Flut an Einsprüchen abebbt, die von Rechtsanwälten aus ganz Deutschland gegen Bußgeldbescheide erhoben worden waren, nachdem ihre Mandanten am Bielefelder Berg geblitzt worden waren. »Wir sind mit solchen Verfahren regelrecht überschwemmt worden«, sagte gestern Richter Stoffregen. Mehr als 2600 Einsprüche waren bei dem Bielefelder Gericht seit Inbetriebnahme der Überwachungsanlage im Dezember 2008 eingegangen.

Der Einwand lautete dabei immer wieder: Es ist nicht auszuschließen, dass die Anlage trotz Eichung und regelmäßiger Wartung Fehlmessungen produziert. Dieses wollte Amtsrichter Stoffregen ein für allemal klären und gab im August einem Beweisantrag von Rechtsanwalt Dr. Achim Kampmann statt, der die Erstellung eines Gutachtens verlangte. Kampmanns Mandant, ein Dachdecker aus Lippstadt, war am 16. Dezember 2008 um 10.47 Uhr in die Tempoüberwachungsanlage geraten. Nach Abzug der Toleranz ergab sich eine Geschwindigkeit von 137 statt der erlaubten 100 Kilometer pro Stunde.

Für sein 51 Seiten starkes Gutachten nahm sich der Mindener Verkehrssachverständige Helmut-Dieter Reuter zunächst die Bauart der Anlage vor. Diese misst auf allen drei Fahrspuren Richtung Hannover mit Hilfe von jeweils drei Sensorkabeln, die im Abstand von einem Meter verlegt sind. »Eine klassische und bewährte Technik«, so Reuter. Beim Verfahren, mit dem die Daten der digitalen Fotos aus den Kameras ausgelesen und verarbeitet werden, konnte der Diplom-Ingenieur ebenfalls keine Fehlerquellen entdecken. »Die Daten werden zweimal in der Woche direkt an der Anlage auf einen Laptop überspielt und sofort im Ordnungsamt eingelesen. Eine Übertragung über Kabel oder Funk, die wegen des Risikos von Hacker-Angriffen kritisch sein könnte, gibt es nicht.«

Auch Störungen durch Lkw, deren Gewicht Druckwellen verursacht, die angeblich zu Fehlauslösungen der Anlage führen, schloss Reuter aus. »Manche Anwälte machen dies zwar noch geltend, doch seit Anfang der 90er Jahre sind die Anlagen so konstruiert, dass dies keine Rolle spielt.«

Ebenso wenig besteht die von Rechtsanwalt Kampmann vermutete Gefahr, dass Messergebnisse und Fotos falsch zugeordnet oder Fotos manipuliert werden. Denn jedes Bild werde verschlüsselt, eine Fälschung sei unmöglich.

Insgesamt überprüfte der Verkehrssachverständige nicht nur die 842 Bilder von Tempoverstößen, die es allein innerhalb von 24 Stunden nach dem fraglichen Fall gab, sondern fast 3000 Bilder. Mit dem Ergebnis: Die Fehlerquote der Anlage liegt bei 0,0 Prozent. Dennoch konnte Rechtsanwalt Kampmann für seinen Mandaten, der gestern nicht zu der Verhandlung erschienen war, einen Teilerfolg verbuchen. Weil der Lippstädter Dachdecker bereits Punkte auf seinem Konto in Flensburg hatten, hatten ihm zunächst ein Bußgeld von 150 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot gedroht. Da sich durch das Einholen des Gutachtens das Verfahren über mehr als ein halbes Jahr hinzog und die Punkte damit quasi verjährt waren, durfte Richter Stoffregen diese nicht mehr berücksichtige. Somit darf der Dachdecker seinen Führerschein behalten, das Bußgeld reduzierte sich auf 80 Euro.

Ralf Stoffregen äußerte nach der Verhandlung die Hoffnung, dass sich die Einsprüchen wegen möglicher technischer Fehler an dem Blitzer nun erledigt haben. Ganz ohne Einsprüche werden die Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Temposünder aber wohl auch künftig nicht bleiben, vermutet der Amtsrichter. »In den meisten Fällen geht es um ein Fahrverbot, und darum wird heftig gerungen. Wir können deswegen nicht ausschließen, dass es andere Einsprüche geben wird. Ich gehe davon aus, dass wir nicht arbeitslos werden.«

Auch Roland Staude, Leiter des städtischen Ordnungsamtes, begrüßte das Ergebnis des Gutachtens. Die Frage der geplanten Fernübertragung der Daten von den Blitzern an der A 2 und am Ostwestfalendamm, die das Gutachten noch nicht berücksichtigt, werde derzeit intensiv geprüft. »Wenn wir jedoch sicher sind, dass die Manipulationssicherheit auch bei der Übertragung der Daten per Funk gegeben ist, wollen wir die Technik installieren«, sagte der Ordnungsamtsleiter. Dies soll noch im ersten Halbjahr 2010 der Fall sein.

Quelle: Westfalen-Blatt, 03.03.2010


Gutachter: Bielefelds umstrittener A-2-Blitzer tadellos


Bielefeld (lnw). Die umstrittene Blitzanlage auf der A2 am Bielefelder Berg funktioniert einem Gutachten zufolge tadellos. Ein Gutachter aus Minden sagte am Dienstag vor dem Amtsgericht Bielefeld, die Fehlerquote des Geräts liege bei Null. Das Sachverständigenbüro war nach der Auswertung von rund 800 Tempoverstößen zu diesem Ergebnis gelangt. Die Radaranlage gilt als erfolgreichster Autobahnblitzer Deutschlands. In den ersten zwölf Monaten seit der Inbetriebnahme im Dezember 2008 blitzte es dort rund 260.000 Mal.

Bisher sind rund 2.600 Geblitzte gegen Geldbußen und Fahrverbote vorgegangen. Zuletzt war der Maler und Bildhauer Markus Lüpertz (68) zu zwei Monaten Fahrverbot und einem Bußgeld von insgesamt 410 Euro verurteilt worden. Lüpertz war nach Ansicht des Gerichts am 13. Mai und am 16. Juni 2009 mit einem 400 PS starken Maserati geblitzt worden. Einmal fuhr er Tempo 135, das andere Mal 130. Erlaubt sind dort 100 Stundenkilometer. Lüpertz hat nun Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Hamm eingelegt.

Weitere Prominente wehren sich gegen Bußgelder und mögliche Fahrverbote. Darunter sind der Sänger Peter Maffay, die Schauspielerin Simone Thomalla ("Tatort") und die Dressurreiterin und fünfmalige Olympiasiegerin Isabell Werth.

Simone Thomalla - Standort Blitzer an der A2 Bielefeld Lämershagen Volker Neumüller - Standort Blitzer an der A2 Bielefeld Lämershagen Dressurreiterin Werth - Standort Blitzer an der A2 Bielefeld Lämershagen Lüpertz - Standort Blitzer an der A2 Bielefeld Lämershagen Peter Maffay - Standort Blitzer an der A2 Bielefeld Lämershagen


Quelle: Neue Westfälische, 02.03.2010


Gerichte zweifeln Blitzer an

Von Bernd Bexte

Bielefeld (WB). Immer mehr Temposünder gehen gegen Bußgeldbescheide vor. Anwälte und Richter zweifeln jetzt sogar Raser-Fotos von Blitzern als gerichtliche Beweismittel an. Für die Verhängung von Bußgeldern anhand von Bildmaterial gebe es keine ausreichende Rechtsgrundlage.

Auf die Gerichte kommt eine Flut von Einspruchsverfahren zu. »Die Entwicklung seit Jahresbeginn gleicht einer Explosion«, sagt der Herforder Amtsrichter Helmut Knöner. In fast allen Fällen würden gegen einen Bußgeldbescheid Rechtsmittel eingelegt.

Auslöser ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom August 2009. Demnach deckt sich die Auswertung von verdachtslosen Videoüberwachungen aus Datenschutzgründen nicht mit dem Gesetz. Zahlreiche Rechtsanwälte, aber auch Richter, sehen das bei anderen Kontrollsystemen ebenfalls so. Der Bielefelder Anwalt Henning Hamann: »Bislang stützt sich die Rechtsprechung auf drei Paragraphen der Strafprozessordnung, die eigentlich nur bei kriminellen Handlungen Anwendung finden.« Eine Geschwindigkeitsüberschreitung sei aber lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

Vereinzelt haben Gerichte nach dem BVG-Urteil bereits zur Kehrtwende angesetzt: Die Amtsgerichte Grimma und Eilenburg in Sachsen vertreten die Auffassung, dass auch bei einer Geschwindigkeitsmessung mittels Lichtschranke das Beweisverwertungsverbot eines Fotos anzunehmen ist. Richter Knöner kann das verstehen: Es gebe keine konkrete Vorschrift, wo vor und während des Tempoverstoßes fotografiert werden dürfe. Rechtsanwalt Hamann hält auch bei Fotos von Starenkästen ein Beweisverwertungsverbot für gegeben. »Die jetzige Rechtsgrundlage ist nicht ausreichend.«

Für die Gerichte bedeutet die strittige Rechtsauslegung viel Mehrarbeit. Kommt es zu einem schriftlichen Urteil, kann dieses bis zu zehn Seiten umfassen. »Hier stapeln sich Akten von etwa 200 Fällen«, klagt Knöner. Richter und Rechtsanwälte sehen jetzt das Oberlandesgericht in Hamm in der Pflicht. Hier werden die Beschwerden gegen die Urteile der Amtsgerichte verhandelt. Allein von Anwalt Hamann sind hier mehr als ein halbes Dutzend Fälle anhängig.

Auch beim ADAC ist das ein Dauerthema: »Seit dem BVG-Urteil haben wir massenhaft Anfragen. Temposünder wittern hier ein Schlupfloch«, sagt ein Sprecher des ADAC Westfalen (Dortmund). Der Karlsruher Richterspruch sei Beleg für »schlechtes politisches Handwerk«. Es seien Kontrollsysteme zugelassen worden, für die es rechtlich keine Grundlage gebe. Geschwindigkeitsüberwachung: Gesetzgeber ist gefordert

In einem Land, in dem das Aussehen jedes Verkehrsschildes normiert ist, gibt es offenbar keine rechtlich wasserdichte Regelung für die Geschwindigkeitsüberwachung. Videoaufzeichnungen des fließenden Verkehrs sind nicht zulässig, hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Denn diese erfassen auch alle Autofahrer, die sich korrekt verhalten. Sie zu filmen, verstoße gegen das Recht auf »informationelle Selbstbestimmung«, sprich den Datenschutz. Bei den so genannten Starenkästen ist das anders: Sie blitzen nur die Temposünder. Dass jetzt findige Anwälte trotzdem die gesamte Praxis der Geschwindigkeitsüberwachung anzweifeln und bei Gericht - wenn auch zunächst vereinzelt - Gehör finden, sollte zu denken geben. Denn in der Praxis bedeutet dies, dass künftig immer mehr Bußgeldbescheiden widersprochen wird. Die Gerichte werden mit Verfahren überhäuft. Das kann nicht sein. Hier muss der Gesetzgeber für Klarheit sorgen. Auch wenn viele ertappte Temposünder sich als Opfer vermeintlich schamlos schröpfender Ordnungsbehörden sehen, geht es doch vor allem um die Sicherheit im Straßenverkehr. Bernd Bexte

Quelle: Westfalen-Blatt, 28.01.2010


Scheichs wollen den A-2-Blitzer

Vor einem Jahr ist die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf der A 2 im Bereich der Talbrücke Lämershagen in Betrieb genommen worden. Dort gilt Tempo 100. Dass sie 255 000 Mal innerhalb von zwölf Monaten auslösen würde, hat die Experten jedoch überrascht.

Von Michael Schläger

Bielefeld (WB). Auch die Scheichs haben Interesse am A-2-Blitzer. Ein Jahr nach ihrer Inbetriebnahme erlangt die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Bielefelder Berg internationale Bekanntheit.

Eine Delegation aus Saudi-Arabien will die Anlage und die baugleiche Einrichtung auf dem Ostwestfalendamm im Januar in Augenschein nehmen, ein ähnliches Modell erwerben. Rekordverdächtige 255 000 Mal hat der Blitzer auf der Autobahn A 2 seit 11. Dezember 2008 ausgelöst, der Stadt Einnahmen in Höhe von 9,3 Millionen Euro beschert.

»Aber hier geht es nicht ums Geld, sondern um erhöhte Verkehrssicherheit«, sagte gestern Leitender Polizeidirektor Andreas Krummrey, Chef der Direktion Verkehr im Bielefelder Polizeipräsidium.

Dieses Ziel sei mit dem Starenkasten, der in Richtung Hannover bei Lämershagen aufgestellt worden ist, auch erreicht worden. In seinem Zuständigkeitsbereich sei die Zahl der Verkehrsunfälle zwischen Januar und November 2009 gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um fünf Prozent auf 2028 zurückgegangen. Im Abschnitt des Blitzers selbst habe es elf statt im Vorjahr zehn Unfälle gegeben. Krummrey: »Entscheidend ist für uns aber die Zahl der Beteiligten. 19 waren es 2009, 35 im Jahr zuvor.« Dabei versuchte ein Autofahrer, dem Blitzer mit hoher Geschwindigkeit über den Standstreifen auszuweichen, landete in den Leitplanken.

Die Überwachungsanlage entfalte abschreckende Wirkung für den gesamten A-2-Verlauf bis zur niedersächsischen Landesgrenze, betonte Krummrey. 50 000 Fahrzeuge sind dort täglich unterwegs. In der Anfangszeit habe die Anlage 1500- bis 2000-mal täglich ausgelöst. »Das bedeutet, dass dreieinhalb Prozent der Autofahrer zu schnell unterwegs waren. Und genau die wollen wir haben.«

Ein Ärgernis ist für ihn, dass vor allem Temposünder aus Osteuropa nicht belangt werden könnten, wenn sie geblitzt worden seien. Rechtshilfeabkommen fehlten. Die Polizei will darauf mit einer neuen Generation von Videoüberwachungsfahrzeugen reagieren. Blitzerbilder von Autofahrern aus Polen, Weißrußland oder baltischen Ländern machen einen großen Teil der 127 600 Fälle aus, die nicht verfolgt werden konnten. »In diese Zahl eingeschlossen sind aber auch nicht verwertbare Aufnahmen aufgrund technischer Probleme«, sagte Bielefelds Ordnungsamtsleiter Roland Staude.

Die Stadt Bielefeld war zunächst von 15 000 Fällen pro Jahr ausgegangen. Inzwischen haben sich die Zahlen auf 4000 pro Woche eingependelt. Reichlich Arbeit für die Beschäftigten im neu eingerichteten »Abschnitt A 2« des Ordnungsamtes. 27 Mitarbeiter bearbeiten die Fälle. 19 von ihnen wurden extra befristet eingestellt, ihre Verträge gerade um ein weiters Jahr verlängert.

Ihre Arbeit sorgt dafür, dass netto sieben bis acht Millionen Euro in der Stadtkasse verbleiben, rechnet Bielefelds Ordnungsdezernentin Anja Ritschel vor. Über das Geld freuen sich zum Beispiel Bielefelds Schulkinder, weil davon zweckgebunden als kommunaler Zuschuss zum Konjunkturpaket II die Schulen saniert werden.

Quelle: Westfalen-Blatt, 11.12.2009


Rekordblitzer bei Bielefeld
In einem Jahr zehn Millionen Euro Bußgeld

An der A2 auf der Höhe Bielefeld-Lämershagen steht der erfolgreichste Blitzer Deutschlands. Seit nunmehr genau einem Jahr ist er im Dienste der Stadt Bielefeld - und das mit großem Erfolg. Durchschnittlich werden wöchentlich 5.000 Autofahrer unfreiwillig abgelichtet.

Stündlich tappen 44 Autofahrer in die Falle. Für die Kassen der Stadt Bielefeld bedeutet das einen Segen. Das Bußgeld der Raser beträgt rund zehn Millionen Euro. Als "ein Phänomen, das nicht zu erklären ist", bezeichnete Roland Staude, Leiter des Bielefelder Ordnungsamtes, die Lage.

Da man aber nur von 15.000 Geblitzten jährlich ausging, wurden drei Sachbearbeiter eingestellt. Zu wenig, wie sich schnell heraus stellte. Derzeit sind 27 Personen wegen des Blitzers in Arbeit. Letztlich zahlt aber nur die Hälfte der Raser ein Bußgeld, da der andere Teil aus dem Ausland stammt.

Quelle: ShortNews, 11.12.2009


260.000 Mal hat es am Bielefelder Berg geblitzt
Radaranlage auf A 2 bringt der Stadt zehn Millionen Euro

Der Blitzer auf der A 2 am Bielefelder Berg sorgt immer wieder für Schlagzeilen. Jetzt steht er seit einem Jahr. Donnerstag zogen Polizei und Stadt Bilanz: 260.000 Mal hat es beblitzt. Im Dauereinsatz | Foto: Andreas Frücht

Bielefeld. Sogar in Saudi-Arabien stößt der Blitzer am Bielefelder Berg auf Interesse. Im Januar lässt sich eine Delegation die Radaranlage an der A 2 vorführen. Seit einem Jahr ist sie in Betrieb – und hat schon 260.000 Mal ausgelöst. Für Stadt und Polizei ist das ein Beleg, wie wichtig die Tempoüberwachung auf dem gefährlichen Autobahn-Abschnitt ist.

Von den Fehlern der Autofahrer profitieren die Bielefelder: Fast acht Millionen Euro aus Bußgeldern fließen in städtische Investitionen aus dem Konjunkturpaket II wie Lärmschutzfenster und Johannisberg-Gestaltung, erklärte Dezernentin Anja Ritschel. Insgesamt rechnet die Stadt im Jahr mit zehn Millionen Euro aus dem Blitzer. Zwei Millionen kosten Personal (27 Stellen) und Sachmittel zur Verfolgung der Temposünder.

Doch Ritschel und Andreas Krummrey, Direktion Verkehr der Polizei, betonen, dass für den Blitzer der Sicherheitsaspekt ausschlaggebend sei. "Es geht hier um gesellschaftliche Regeln. Und die Bereitschaft, sich daran zu halten, ist bei einem Teil der Autofahrer sehr gering." Angesichts von mehrfachen Hinweise vor der Radaranlage wertet Krummrey die Überschreitungen als "Vorsatz". In zwei Fällen hätten Autofahrer gar mit hohem Tempo auf dem Standstreifen versucht, dem Blitzer auszuweichen – und seien auf der Leitplanke gelandet.

Bielefelder Berg zählt zu den gefährlichsten Stellen

Der Bielefelder Berg zähle zu den gefährlichsten Stellen auf der A 2, erklärt Krummrey. Die Verkehrsmenge habe sich seit Öffnung der Mauer auf fast 100.000 pro Tag verdoppelt. Wie schlimm das Fehlverhalten einzelner sei, habe jüngst der Unfall in Exter mit elf Beteiligten und sieben Verletzten gezeigt.

Insgesamt sieht Krummrey aber Anzeichen, dass die stärkere Überwachung auf der A 2 wirkt. Fall- und Unfallzahlen nähmen ab. Auch am Bielefelder Berg sei zwar die Zahl der Unfälle nicht zurückgegangen, aber die der Beteiligten von 35 auf 19.

Anfangs vom "Erfolg" überrollt, ist das Ordnungsamt mit einer Extra-Abteilung A 2 "in der Normalität angekommen", so Ritschel. Großes Manko bleibe aber, dass nur die Hälfte der Fälle verfolgt werden könne. Roland Staude vom Ordnungsamt macht dafür vor allem das fehlende Rechtshilfeabkommen mit Polen verantwortlich. "Dass sich Osteuropäer über sämtliche Regeln hinwegsetzen" sieht Krummrey als großes Problem, dem die Polizei mit (allerdings aufwändiger) mobiler Videoüberwachung begegnen will.

Geringer als erwartet ist die Zahl der Einsprüche mit 7.000. Etwa 2.500 gehen an die Staatsanwaltschaft, so Staude: Davon würden 70 Prozent zurückgezogen. Nur über 30 Prozent (700 Fälle) müssten Richter entscheiden. Der gröbste Verstoß lag bei Tempo 202 (100 ist erlaubt).

Im Monatsschnitt werden noch mehr als 3.000 Autofahrer geblitzt, der Rückgang sei nur leicht, so Ritschel. Endgültig sei der Trend frühestens in einem Jahr zu beurteilen. Rückenwind erhofft sich Staude von dem laufenden Gutachten, das die Zuverlässigkeit und Beweiskräftigkeit des Blitzers untersucht.

Quelle: Neue Westfälische, 10.12.2009


Computer überführt Raser

Vor Gericht bedienen sich Sachverständige modernster Technik
Von Peter Johnson

Bielefeld. "Ich bin nicht der auf dem Foto", lautet eine beliebte Ausrede von Autofahrern, die wegen zu schnellen Fahrens vor Gericht stehen. Ob die Strategie aufgeht, hängt wesentlich von der Qualität des Bildes ab. Die Chancen, um Bußgeld und Fahrverbot herumzukommen, haben sich sehr verschlechtert, seit Richter ihre Urteile auf die Gutachten von forensischen Anthropologen stützen.

Kerstin Kreutz (46) aus Wettenberg ist so eine Sachverständige. Gerade ist sie in mehreren Bußgeldverfahren vor dem Bielefelder Amtsgericht aufgetreten. Zum Beispiel im Fall Heinz J. (Name geändert), 38. Er war am zweiten Weihnachtstag 2008 mittags in die Radarfalle am Bielefelder Berg gerast – mit Tempo 169 statt 100.

Gegen das Bußgeld von 275 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot legte er Widerspruch ein. Begründung: "Ich bin nicht gefahren." Die zweifellos männliche Person auf dem Foto der Radaranlage war bartlos, trug Brille und Schirmkappe. Heinz J. erschien vor Gericht mit Vollbart, ohne Brille. Welligkeit des Nasenrückens und Vieleckigkeit des Gesichts Die Sachverständige hatte ihr Handwerkszeug dabei: Laptop, Drucker und Kamera. Gleich im Gerichtssaal machte sie ein Foto von Heinz J., bearbeitete es per Computer und verglich mit dem Blitzerbild. Deutlich lassen sich so Übereinstimmungen und Unterschiede erkennen.

Als Kreutz die Merkmale erläuterte – die "Querfurchung über die gesamte Stirn", die "Welligkeit des Nasenrückens", die "Vieleckigkeit des Gesichts" – und zu dem Ergebnis kam, dass "sehr wahrscheinliche Identität" vorlag, gab J. sich geschlagen und verlegte sich aufs Bitten: Weil der Berliner mit einer kleinen Baufirma selbstständig ist, könnte ein zweimonatiges Fahrverbot zum Ruin führen. Amtsrichter Ralf Stoffregen verringerte es deshalb auf einen Monat und erhöhte im Gegenzug das Bußgeld auf 500 Euro.

Mehr Glück hatte eine Bielefelderin (24). Sie soll am 10. August 2008 über eine große Kreuzung gefahren sein, obwohl die Ampel schon lange Rotlicht zeigte. Sie hatte behauptet, ihre Mutter sei gefahren. In diesem Fall war das Foto so schlecht, dass es der Expertin nicht weiterhalf. Das Verfahren wurde eingestellt.

Quelle: Neue Westfälische, 14.11.2009


Einwendungen gegen den A 2-Blitzer immer grotesker

Von Uwe Koch

Bielefeld (WB). Die Einsprüche der Raser am Bielefelder Berg werden mit steigender Erfolglosigkeit immer kurioser und einfallsreicher: Jetzt behauptete der Rechtsanwalt eines Studenten aus Stemwede gar, die Taumittelsprühanlage beeinträchtige das Mess-System.

Allerdings vergeblich, das Amtsgericht ließ einen Beweisantrag erst gar nicht zu.

Der 21-jährige Henry M. (Name geändert) fuhr unwiderlegbar am 12. Dezember 2008 mit seinem Renault durch die Lichtschranke auf der Autobahn 2: Exakt 129 Stundenkilometer zeigte das Messprotokoll um 17.48 Uhr an. Dafür berechnete die A 2-Bußgeldstelle der Stadt Bielefeld dem jungen Mann lediglich 50 Euro Geldbuße (kein Fahrverbot), denn der Verstoß geschah noch im Jahr 2008. Seit dem 1. Januar 2009 sind die »Beiträge« für Raser spürbar angehoben worden: Derselbe Verstoß kostet einen einsichtigen Autofahrer nun 80 Euro Bußgeld (plus etwa 23 Euro Gebühren) und außerdem drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Trotzdem legte Henry M. Einspruch gegen den Bescheid ein, so dass das Amtsgericht Bielefeld den lapidaren Fall jetzt verhandeln musste. Amtsrichter Ralf Stoffregen war darüber weniger überrascht, denn nach Erkenntnissen seiner Kollegen gibt es jeden Tag mindestens zehn neue Verfahren mit Einsprüchen gegen die A 2-Bußgelder. Erstaunlicher war schon der Grund des Einspruchs von Rechtsanwalt E. (Bünde): Hintergrund sei die Taumittelsprühanlage, die sich im Fahrbahnabschnitt der Messung befinde.

Demnach müsse man »davon ausgehen, dass die elektrische Installation dieser Anlage und die damit verbundene Andersartigkeit der Struktur des Untergrundes« zu Messfehlern führe. Obwohl er unfassbar einschränkte: »Ich kenne die Funktion der Taumittelsprühanlage nicht.« Mit diesen Erklärungen formulierte der Jurist dennoch seinen Beweisantrag, um ein Gutachten eines Sachverständigen einholen zu lassen.

Stoffregen wies den Rechtsanwalt vorsorglich daraufhin, dass er das Thema mit einem Gutachter erörtert habe. Der Amtsrichter: »Der hat geschmunzelt und gesagt, dass das technischer Unsinn ist.« Die Anlage war erst am Tag vor dem Vorfall in Betrieb genommen worden und hatte einen frischen Eichstempel. Nach Ansicht des Sachverständigen könne man nach einem Zeitraum von zehn Jahren daran denken, die Induktionsschleifen der Radaranlage zu überprüfen, früher wohl kaum.

Der Amtsrichter nahm dem Betroffenen und seinem Rechtsanwalt jegliche Hoffnung auf einen Erfolg: »Ich halte den Beweisantrag für aussichtslos.« Der Student nahm danach den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück.

Quelle: Westfalen-Blatt, 04.11.2009